HP-FC Lexikon

Hier könnt ihr Begriffe aus der Zauberwelt von Harry Potter nachschlagen.
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Beispiel: Ihr sucht nach Professor Flitwick, wisst aber nicht, wie er geschrieben wird. Das macht gar nichts: Suche einfach nur nach einem Teil seines Namens. Also nach Flit, wick oder prof …




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Hexenverfolgung



Im Mittelalter war Magie nicht nur von der Kirche verurteilt, sondern vor allem von Muggeln gefürchtet. Diese Angst führte zur Verfolgung der vermeintlichen Hexen und Zauberer, denn echte Hexen oder Zauberer konnten nur sehr selten festgesetzt werden. Die armen Muggel, die dann wegen Zauberei verurteilt wurden, verbrannten elendig auf dem Scheiterhaufen.
Allerdings gab es die Verbrennung von „Schadenszauberern“ bereits vor dem Mittelalter. Erste Nachweise hierzu finden sich bereits im Jahr 785.
Der Begriff Hexe wird geschichtlich erst im 13. Jahrhundert eingeführt. Zu dieser Zeit gab es auch die ersten Verurteilungen zum Scheiterhaufen wegen Hexerei.

Heute wird bei der Hexenverfolgung des Mittelalters von einem Hysteriephänomen gesprochen, das heißt, dass es keine rationalen Hintergründe für die Verfolgung gab, sondern eine Art kollektiver Verfolgungswahn und irreale Angst der Muggel vor Zauberei und Hexerei dazu führte.
Der echte Nachweis von Zauberei und Hexerei konnte natürlich nicht erbracht werden, da schon damals die Schutzbestimmungen der echten Zauberergemeinschaft sehr gut hielten.
Natürlich gab es immer wieder (vermeintliche) Sichtungen von Zauberei und Hexerei. Dies führte dazu, dass ab und zu auch echte Zauberer und Hexen festgesetzt wurden. Wenn sie zum Scheiterhaufen verurteilt wurden, hatte das jedoch wenig Wirkung. Echte Magier schrien dabei einfach wie am Spieß und hielten gleichzeitig das Feuer mit einem einfachen Flammengefrier-Zauber von sich ab. So spürten sie nur noch ein angenehmes Kitzeln und konnten rechtzeitig aus dem Feuer heraus apparieren.
Wendeline, der Ulkigen wird nachgesagt, dass sie bei den Verbrennungen so sehr auf den Geschmack gekommen war, dass sie sich siebenundvierzig Mal in verschiedenen Verkleidungen fangen und verbrennen ließ.

Zur Geschichte der Hexenverfolgung:
Die Hexenverfolgung in Europa hatte ihren Höhepunkt zwischen 1550 und 1650. Der Gesamtzeitraum der Hexenverfolgung mit ihren zahlreichen Möglichkeiten der Bestrafung, unter anderem auch der Verbrennung auf dem Scheiterhaufen, betrug ca. 300 Jahre (von ca. 1450 bis 1750).
Es wird geschätzt, dass zwischen 40.000 und 60.000 Muggel der Inquisition und den Hexenprozessen zum Opfer fielen. 75-80% davon waren Frauen, oft Heilkundige oder Hebammen, die mit der Volksmagie der Muggel, unter anderem den Heilkünsten oder der Geburtshilfe tätig waren.
Viel des alten Wissens der Zeit ist mit diesen Frauen auf den Scheiterhaufen Europas verbrannt und so unwiderruflich verloren gegangen.
Es kam zu vielen Denunziationen. Es wurden Menschen angezeigt, die sich angeblich der Hexerei schuldig gemacht hätten. Verfolgungen, öffentliche Prozesse und Massenprozesse waren an der Tagesordnung.
Unter anderem war im frühen Mittelalter als sogenanntes Gottesurteil die Wasserprobe festgeschrieben. Es gab zwei Varianten der Wasserprobe: die Heißwasserprobe und die Kaltwasserprobe. Bei der Heißwasserprobe musste der Verdächtigte einen Gegenstand aus kochendem Wasser holen. Heilten die entstandenen Verbrennungen schnell, galt der Mensch als Hexe/r.
Bei der Kaltwasserprobe wurde die Verurteilte gefesselt ins Wasser geworfen. Ging sie unter, war sie unschuldig, aber oft leider tot. Ging sie nicht unter, galt ihre Schuld als bewiesen und es folgte der Scheiterhaufen.
Nachdem die Wasserprobe verboten wurde, wurden die Verhafteten gefoltert oder mit der Folter bedroht, um Geständnisse zu erzwingen. Mit diesem Geständnis sollte nicht nur die „Schuld“ zugegeben werden, sondern es sollten auch andere Menschen denunziert werden. War also ein Mensch als Hexer oder Hexe festgesetzt, so konnte dieser Prozess eine Welle anderer Verfahren auslösen.
Zur Feststellung der Schuld wurden auch andere Verfahren angewandt, so z. B. die Wiegeprobe. Bei der Wiegeprobe wurde eine „Hexe“ gewogen. Wog sie weniger als die Gewichte auf der anderen Seite der Waage, so war sie schuldig, denn man nahm an, dass sie so leicht sei, weil sie ihr Innerstes dem Teufel verkauft hätte.

Die Folter der Verhafteten war 1486 dezidiert in einem Buch, dem sogenannten Hexenhammer („Malleus maleficarum“), festgelegt. Für eine Verurteilung war in jedem Fall ein Geständnis erforderlich, das unter der Folter aber meistens erreicht wurde.
Bei einer Verurteilung wurden im glimpflichsten Fall die Verurteilten zur Zahlung von einem Drittel ihres Vermögens verurteilt. Die Mindeststrafe betrug zwei Gulden, das war in vielen Fällen mehr als ein Jahresverdienst einer Hebamme oder anderen Frau, die als Hexe angezeigt worden war. Dieses Geld bekam dann derjenige, der den Menschen angezeigt hatte. Damit konnte eine solche Anzeige ein lukratives Geschäft sein, wenn sie zu einer Verurteilung führte.
In den weniger glimpflichen Fällen führte die Verurteilung dann zum Vierteilen, am häufigsten aber zur Verbrennung auf dem Scheiterhaufen.

Das Verbrennen sollte der Reinigung des „besessenen Körpers und der Seele“ dienen, da dem Feuer reinigende Kraft nachgesagt wurde. Die Hexe wurde auf einem großen Reisighaufen in der Mitte des Haufens an einen großen Pfahl gebunden und bei lebendigem Leibe verbrannt.
In manchen Fällen wurde die Gnade gewährt, den Tod beschleunigt herbeizuführen. Dies geschah durch Enthauptung, Erdrosselung oder durch ein Schwarzpulversäckchen um den Hals der Verurteilten, das dann im Feuer explodierte und den Tod schnell herbeiführte.

Bis ins 18. Jahrhundert hinein wurden Frauen als Hexen auf dem Scheiterhaufen hingerichtet. Die letzte Hinrichtung dieser Art fand wahrscheinlich am 2. April 1756 in Landshut statt, als die erst 15-jährige Veronika Zeritschin als Hexe verbrannt wurde – dies obwohl König Friedrich Wilhelm I. die Brandpfähle bereits 1714 hatte abreißen lassen.
Die letzte überlieferte Hexenhinrichtung fand 1836 statt. Hier wurde eine Frau bei der Wasserprobe ertränkt, da sie nicht untersinken wollte – wahrscheinlich konnte die arme Frau einfach schwimmen.

Interessant ist, dass es während der ganzen Phase der Hexenverfolgung durch Muggel auch Zweifel und Gegenwehr gab.
So wurde oft der Wille Gottes für ausbleibende Ernten, Unwetter oder Unheil geltend gemacht und die Verantwortung der „Hexen“ zurückgewiesen. Insbesondere Wetteranomalien wurden Hexen und Zauberern zugedichtet. Dies wurde von den Wissenschaftlern der damaligen Zeit verneint, wie wir heute wissen zu Recht.
Zu den bekanntesten Gegnern der Hexenverfolgung zählt wohl Johannes Kepler, dessen Mutter als Hexe verhaftet worden war. Sie wurde später, nach der erfolgreichen Intervention ihres Sohnes, freigelassen.

Mit der Zeit der Aufklärung und größeren Erkenntnissen sowie Beweismöglichkeiten zu naturwissenschaftlichen Zusammenhängen vollendete sich der Umdenkprozess. Obwohl weite Teile der Muggelbevölkerung weiterhin die Hexenprozesse forderten, wurden diese endlich eingestellt.

Hexenverfolgung gibt es jedoch heute noch.
So ist z. B. im afrikanischen Bereich wie auch in einigen traditionellen Stämmen in Südamerika das Töten von Hexen nach wie vor ein regelmäßig vorkommendes Phänomen. In Saudi-Arabien kann bei Verdacht auf Zauberei oder Hexerei bis heute die Todesstrafe ausgesprochen werden.

Autor: Moo McNulty (Ravenclaw)

Quellen:
Harry Potter und der Gefangene von Askaban, Kapitel: „Eulenpost”
http://de.wikipedia.org/wiki/Hexenverfolgung
http://de.wikipedia.org/wiki/Wasserprobe
http://de.wikipedia.org/wiki/Wiegeprobe
http://www.hexenverbrennung.de/Folter/folter.html
http://www.hexenverbrennung.de/