Troll mit aufgeklebten Fledermausflügeln in Edinburgh – Ministerium ermittelt

London. Aus Ministeriumskreisen wurde heute bekannt, dass eine Sonderkommission aufgrund eines spektakulären Zwischenfalls in Edinburgh ermittelt.

Ein Mann hatte am Mittwoch völlig aufgelöst der Muggelpolizei von einer unheimlichen Begegnung berichtet. Er war bei Dämmerung auf der Rosebank Road nahe des botanischen Gartens unterwegs gewesen und hatte im Dunkeln einen riesigen geflügelten Schatten entdeckt, der hinter einer Hausecke verschwand. Der Muggel glaubte zunächst, Batman begegnet zu sein, einer erfundenen Figur, die die Muggel aus Comics und Filmen kennen.


Eine Kontaktperson im Polizeirevier informierte unverzüglich das Zaubereiministerium, da sie eine magische Kreatur vermutete. Vorsorglich wurden die Vergissmich-Zentrale, das Aurorenbüro und die Abteilung zur Führung und Aufsicht magischer Geschöpfe alarmiert, die die Gegend sofort systematisch absuchten und die Erinnerung des Muggels löschten. Was sie zu sehen bekamen, war auch für die routinierten Zauberer neu.

„An der Straßenecke zur Granton Road entdeckten wir einen ausgewachsenen Bergtroll mit einem Paar Fledermausflügeln auf dem Rücken, der in einer Mülltonne wühlte. Normalerweise sind Trolle ja fahlgrau. Der hier war kürbisgelb eingefärbt!“, erzählte Magnus Paff von der Abteilung zur Führung und Aufsicht magischer Geschöpfe im Gespräch mit dieser Zeitung.

Der Troll wurde von der Truppe fachgerecht eingefangen und abtransportiert, ohne dass weiterer Schaden entstand. In der Gegend um die Rosebank Road sind viele Zaubererfamilien ansässig. Mit einem Aufspürzauber konnte die Strecke, die der Troll zurücklegte, bis zu einem Zaubererhaus zurückverfolgt werden. Die dort lebende Familie bestreitet bisher vehement, etwas mit dem Troll zu tun zu haben. In ihrem Garten fand sich allerdings eine zerrissene Kette, die als starkes Indiz für illegale Trollhaltung zu werten ist. Es ist offiziell erlaubt, Trolle zu Sicherheitszwecken einzusetzen, wenn sie entsprechend ausgebildet sind. Das Anketten eines Trolls in einem Wohngebiet, das auch von Muggeln besucht wird, verstößt allerdings auf das Schärfste gegen die Auflagen zur Geheimhaltung der Magie. Hinzu kommt, dass der Troll offensichtlich als Blickfang missbraucht wurde.

„Ich weiß, dass wegen der bevorstehenden Feierlichkeiten zu Halloween alle etwas aus dem Häuschen sind, aber diese Sache geht zu weit“, ließ der Leiter der Abteilung für Magische Strafverfolgung verlauten. „Ein verhexter Troll mit angeklebten Flügeln ist keine gelungene Halloween-Überraschung, sondern eine Gefahr für die Öffentlichkeit.“

Dem Troll geht es verhältnismäßig gut, auch wenn sich die Flügel bisher nicht wieder entfernen ließen. Dass er sich selbst festlich geschmückt haben könnte, schließt das Ministerium aus, da Trollen gemeinhin jeder Sinn für das Ästhetische abgeht und sie zudem über keinerlei Magie verfügen. Zurzeit wird geprüft, ob es sich bei dem verwendeten Klebefluch um einen verbotenen Zauber handelt und mit aller Kraft nach weiteren Beweisen gesucht.
Wegen Gefährdung des Internationalen Geheimhaltungsabkommens von 1692, unerlaubtem Trollbesitz und möglicherweise Missbrauch von Magie erwartet den oder die Schuldige ein hohes Bußgeld.
Sollte jemand etwas beobachtet haben, möge er bitte das Ministerium kontaktieren. Der Zaubergamot-Verwaltungsdienst nimmt sachdienliche Hinweise entgegen.