Schmugglerring gefasst

Zur großen Freude der Behörde für magische Strafverfolgung ist es letzte Woche gelungen, einen großen rumänischen Schmugglerring mit Hilfe der Behörde für internationale Zusammenarbeit auffliegen zu lassen und dingfest zu machen.

Wie nun offiziell mitgeteilt wurde, hatte man die Bande schon längere Zeit observiert. Aber dank  sehr ausgeklügelter Tarn- und Warnzauber war es bisher nicht gelungen, genug Beweise, die eine Festnahme rechtfertigen, zu sammeln.

Die Geduld der Strafverfolgungsbehörde hat sich nun endlich ausgezahlt. Einige Mitarbeiter waren heimlich in den Schmugglerring undercover eingeschleust worden, um an Insiderinformationen zu kommen.

Die aus Rumänien gelenkte illegale Organisation hat sich vor allem auf die Einfuhr von verbotenen oder gefährlichen Waren spezialisiert. So handelten die Angehörigen der Bande mit Dracheneiern und nicht freigegebenen Drachenbestandteilen aus in freier Wildbahn in Rumänien erlegten Drachen. Das dies illegal ist, hat nicht nur mit dem Umgehen des Einfuhrzolls, sondern natürlich auch mit dem Geheimhaltungsabkommen zu tun. „Wo kommen wir denn da hin, wenn hier bald jeder seinen eigenen Drachen im Garten hält.“, meinte Richard King vom Ministerium dazu. Nicht nur die Muggelabwehr wäre dann gefährdet, auch das Verletzungsrisiko steige exponential. Außerdem kam es durch die nicht geprüften Drachenbestandteile zu einem erneuten Ausbruch von Drachenpocken.

Auch die Abteilung gegen den Missbrauch von Muggelartefakten kann endlich aufatmen. „Schon seit einiger Zeit haben wir eine unerklärliche Zunahme an fliegenden Teppichen verzeichnet.“, erklärte uns Arthur Weasley auf Nachfrage.

Natürlich sind diese Fluggeräte vor allem für Familien sehr interessant. Aber trotzdem fallen sie nun mal unter das Gesetz zum Verbot von Muggelartefakten.

Unter den von der Schmugglerbande beschlagnahmten Sachen befinden sich auch dünnwandige Kessel, schwarzmagische Artefakte, unter Naturschutz stehende seltene Zauberpflanzen und ähnliches.

Ob die Schmuggeleien nun endgültig zu Ende sind, das bleibt abzuwarten.

Was mit den beschlagnahmten Waren geschehen soll, wird demnächst beschlossen. Vielleicht wird ein Teil an die pharmazeutische Abteilung des Sankt Mungo Hospitals abgegeben, damit sie gemeinnützig genutzt werden können.

Welche Strafe die Gefangenen ereilt, bleibt abzuwarten, da die oberste Strafverfolgungsbehörde erst nächste Woche nach Prüfung aller Erkenntnisse darüber befinden wird. Es bleibt nur zu hoffen, dass das Strafmaß abschreckende Wirkung besitzt, um Nachahmungstäter abzuschrecken.