Ja, liebe Leser, Sie haben richtig gelesen. Harry Potter, der Junge der überlebte, hat in den Sommerferien mitten in der Muggelwelt gezaubert.
An einem lauen Sommerabend soll Harry Potter im Beisein seines Muggelcousins den Patronuszauber benutzt haben.
Dass sich die beiden nicht ausstehen können, ist eine allseits bekannte Tatsache. Vielleicht hat Harry Potter deshalb den unerlaubten Zauber, denn natürlich ist zaubern in der Muggelwelt streng verboten, angewandt, um sich vor seinem Widersacher zu beweisen.
Außerdem ist Harry Potter noch lange nicht volljährig, aber da er ja auch schon in anderen Jahren mit unerlaubten Zaubern ohne Strafe durchgekommen ist, hat er, der bisherige Liebling des Ministeriums, sich wohl gedacht, da kommt es auf ein bisschen mehr Regelverstoß auch nicht mehr an.
„Ich verstehe diesen Jungen nicht“, meinte eine Mitarbeiterin der magischen Strafverfolgungsbehörde dazu. „Wir haben doch schon so oft darauf hingewiesen, dass in der Muggelwelt nicht gezaubert werden darf. Jedes Jahr werden die Hogwarts-Schüler vor den Ferien daran erinnert. Was sollen wir denn noch tun, damit es auch der letzte, entschuldigen sie den Ausdruck, Trottel begreift? Zweimal haben wir bei Harry Potter Gnade vor Recht ergehen lassen, aber nun ist auch unsere Geduld am Ende!“
Leider wollte die Angestellte nicht näher auf die letzten zur Last gelegten Vergehen Harry Potters eingehen. Aber eins steht fest, nun muss sich der Trimagische Champion, vor dem gesamten Zaubergamot der Zaubergerichtsbarkeit stellen.
Ob es ihm auch diesmal gelingt, der gerechten Strafe, einem Schulausschluss, zu entgehen, bleibt abzuwarten.
Vermutlich wird er sich schon so seine Ausreden bereit gelegt haben, aber ob ihm wirklich einer glauben wird, dass er sich z.B. gegen Dementoren mitten in einem abgelegenen Muggelort gewehrt hat, ist doch sehr fraglich.
Wir sind schon sehr gespannt auf den Gerichtsprozess und werden Sie, liebe Leser, natürlich sofort über das Ergebnis und den Ablauf informieren.