Infokasten zum Thema Zauberergamot in Auszügen!
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Hexenkessel -
29. April 2007 um 00:00 -
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Jede Hexe bzw. Zauberer besitzt eine Stimme, die gleichberechtigt zu den Stimmen der anderen Mitglieder ist. Ein Zauberer oder eine Hexe der Gerichtsbarkeit kann einem Urteil zustimmen, ein Urteil ablehnen oder als dritten möglichen Fall, seine Stimmabgabe verweigern.
Eine Entscheidung des Zauberergamots kann sichtbar (durch Handzeichen) oder durch Kieselsteine in den Fabren schwarz bzw. weiß anonym getroffen werden.
Die Dienstkleidung des Zauberergamot besteht aus einem pflaumenblauen Umhang. Es wird gebeten, auf auffällige Kleidung, die unter dem Umhang getragen wird, zu verzichten. Wichtiger Bestandteil der Dienstkleidung ist eine silberne Brosche in „Z“-Form, die links in Brusthöhe zu befestigen ist.
Während ihrer Amtszeit dürfen die Zauberer und Hexen keine Tätigkeit ausüben, die mit ihrer Unabhängigkeit und ihrer Unparteilichkeit in diesem Amt unvereinbar ist. Alle Fragen, die diese Punkte betreffen, werden vom Ministerium im Klärungsfall entschieden.
Ein Mitglied des Zauberergamots kann nur entlassen werden, wenn die anderen Mitglieder mit einer Zweidrittelmehrheit entscheiden, dass er die erforderlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt. Ein volljähriger Zauberer oder einer volljährige Hexe kann in den Zauberergamot gewählt werden. Das Höchstalter liegt bei 250 Jahren. Die Brosche und der Amtsumhang sind bei einem Ausscheiden aus dem Dienst abzugeben.
Alle Urteile der Zauberer und Hexen sind rechtskräftig bei einer Zweidrittelmehrheit. Das Zauberergamot muss bei Zusammenkünften nicht vollständig vertreten sein, um beschlussfähig zu sein. Die Mindestanzahl beträgt allerdings 30 Mitglieder.
Der Rechtskatalog des Ministeriums darf zu jedem Zeitpunkt zu Rate gezogen werden. Fragen, die im Verlauf einer Zusammenkunft auftreten, sind sofort zu klären.
Der Rechtskatalog muss immer auf dem neusten Stand gehalten werden. Das Aktualisierungsdatum ist deutlich sichtbar zu vermerken.
Eine Anhörung kann zu jedem Zeitpunkt einberufen werden. Der Anreiseweg beträgt bei Tage 1 ½, bei Nacht 3 Stunden.
Das Zauberergamont unterscheidet die „disziplinarische Anhörung“, die „außerordentlich wichtige Anhörung“ und den „Prozess“.
Der Vorsitz wird von drei Personen geführt. Idealerweise haben diese aus dem Ministerium zu kommen, Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Zauberergamots ist der Gerichtsschreiber, der den Verlauf der Anhörungen und Prozesse protokolliert.
Zeugen sind für beide Parteien zugelassen und dürfen mehrmals befragt werden.
Nichtzugelassene Personen haben bei Zusammenkünften des Rechtsorgans keinen Zutritt. Reporter dürfen Anwesenheitserlaubnisse beantragen. Diesen Personen ist es gestattet, bei Prozessen und Anhörungen anwesend zu sein.