Zeitumkehrer als Leihgabe für Musterschüler

„Wir hatten immer wieder Fälle, in denen Schüler mehr Kurse besuchen wollten als in ihrem Stundenplan Platz finden konnten. Zum Teil lag es einfach daran, dass der Unterricht nicht anders organisiert werden konnte, so dass sich Kurse überschnitten. Zum Teil handelte es sich hierbei um Musterschüler, die in der Tat mehr als die vorgesehene Anzahl von Kursen besuchen wollten. Besonders in der dritten Klasse tritt dieses Phänomen häufig auf, da es ab hier Wahlpflichtkurse gibt“, erklärt kommissarische Schulleiterin Minerva McGonagall. „Bisher sind wir dem Problem begegnet, indem wir den Schülern ihren Wunsch verweigerten oder Sonderanträge beim Ministerium stellten.“
An solche Sonderanträge allerdings war stets das Problem geknüpft, dass sich die betreffenden Schüler nicht in der Öffentlichkeit selbst treffen durften, da ihre Mitschüler nichts von dem Zeitumkehrer wussten. Es war streng untersagt, sie davon zu unterrichten.
Mit der Neuerung wird diese Schwierigkeit behoben, denn die Benutzung des Zeitumkehrers ist nun nicht länger geheim zu halten.

„Zu Beginn jedes Schuljahres werden die Schüler erneut daran erinnert, dass es einige unter ihnen gibt, die dieses Hilfsmittel nutzen. Damit ist auch den Erstklässlern bekannt, dass sie unter Umständen einem Schüler der höheren Klassen doppelt begegnen können“, erläutert McGonagall.
Die Gefahren, die sich durch eine solche Begegnung ergeben, werden so also beseitigt.
Nicht jeder Schüler kommt jedoch in den Genuss dieses begehrten Hilfsmittels, die Zulassungsbedingungen sind hart. So kommt ein Zeitumkehrer nur in Frage, wenn es zu Problemen mit dem Stundenplan kommt. Außerdem beraten die Lehrer über jeden einzelnen Fall und nur, wenn sie zu dem Ergebnis kommen, dass die Belastung für den Schüler nicht zu groß wäre, wird ihm ein Zeitumkehrer gewährt. Schließlich sind, nicht ohne Grund, nicht mehr Kurse im Stundenplan vorgesehen.
Für Tests, Klausuren und Abschlussarbeiten sind Zeitumkehrer selbstverständlich nicht zugelassen. Sollte sich ein Schüler durch den Zeitumkehrer einen unfairen Vorteil verschaffen, so wird ihm das Gerät entzogen und er muss das Schuljahr wiederholen.
„Wir hoffen“, sagte der Zaubereiminister, „auf diesem Wege die Hochbegabten unter unseren Schülern mehr und besser fördern zu können und damit zu einer Verbesserung der schulischen Ausbildung beizutragen.“