Ministerium gestattet Befragungen unter Veritaserum
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Unbekannter Autor -
13. Februar 2008 um 00:00 -
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Diese Anwendung unterliegt jedoch strengsten Auflagen. Es darf ausschließlich nur der Angeklagte und keine Zeugen oder sonstige Personen, die mit der Verhandlung zu tun haben, mit Veritaserum befragt werden. Auch muss der Angeklagte mindestens 17 Jahre alt sein und darf darüber entscheiden, ob er die Befragung mit Veritaserum zulassen möchte.
Auf unsere Fragen hin, meinte der Zaubereiminister Kingsley Shacklebolt: „Wir haben uns dafür entschieden, Befragungen unter dem Einfluss von Veritaserum zu gestatten, weil es in letzter Zeit Unmengen von Aussagen gibt, dass eine große Anzahl von Leuten in der Macht des Imperiusfluches standen und nur deshalb versucht hätten, Sie-wissen-schon-wem an die Macht zu helfen. Es gibt zurzeit leider keine andere Möglichkeit, dies zu bezeugen, außer dem Gebrauch von Veritaserum.“
Es ist selbstverständlich nicht möglich, trotz des Veritaserums Falschaussagen zu machen. Die betroffene Person wird etwa 3h vor dem Gebrauch von Veritaserum in eine Art Zauberschlaf versetzt, bekommt das Veritaserum ca. ¼ h vor der Verhandlung verabreicht und wird dann zur Verhandlung aus dem Zauberschlaf zurückgeholt. „Wir versichern Ihnen, dass alle Auflagen genauestens eingehalten und alles unter der strengsten Beobachtung von Auroren geschehen wird.“, so ein Ministeriumsangestellter. Ob sich diese Methode der Befragung bewähren wird, bleibt abzuwarten.