Da die Telefonzelle mit mehreren verschiedenen Alarm- und Schutzzaubern belegt ist, die im Ministerium sofort Alarm schlugen, konnten die 15- bis 17-Jährigen schnell von Auroren gefasst werden, welche sich als Polizisten (Gesetzeshüter der Muggel) verkleidet hatten. Diese übergaben die Täter an die Londoner Polizei.
Nun droht jedem der Jugendlichen eine Anzeige wegen „Mutwilliger Beschädigung öffentlichen Eigentums“, welche je nach Gerichtsurteil fünfzig bis hundertzwanzig Sozialstunden (gängige Strafe für jugendliche Muggel; die Täter müssen unter Aufsicht gemeinnützige Arbeiten in der Öffentlichkeit verrichten) nach sich ziehen kann, da alle drei Täter nach dem Muggelstrafrecht bereits begrenzt strafmündig sind.
Dieser neue Fall, bei dem Muggel mit der magischen Welt gesetzlich in Konflikt geraten, warf die alte Frage, wie dies zu behandeln sei, wieder auf. Das Ministerium entschied, das Gerichtsurteil dem Muggeljugendgericht zu überlassen und nicht zu erwähnen, dass die Telefonzelle nicht Eigentum der Muggel sei, wie die meisten Muggel glauben, sondern das des Zaubereiministeriums, um unnötige Komplikationen zu vermeiden.
Ein Pressesprecher der Strafabteilung des Ministeriums betonte, dass es sich hier nur um ein minderschweres Vergehen Minderjähriger handele, und man daher den Umstand, dass die Jugendlichen einen Eingang zum Zaubereiministerium schwer beschädigt hätten, „unter den Tisch fallen lassen“ könne. Da es sich ausschließlich um Muggel handele, seien die Konsequenzen für die Jugendlichen nach den Muggelgesetzen zu bestimmen und auszuführen.