Hauszugehörigkeit bei Rückkehr

    • Offizieller Beitrag

    Liebe Schüler,

    manchmal kommt es vor, dass alte Schüler in den HPFC zurückkommen und sich neu anmelden müssen, weil ihr Account verfallen ist. Nun gibt es einige darunter, die gern ihr altes Haus zurückerhalten möchten. Um diesen Fall zu regeln, wurde nun folgende Regel festgeschrieben:

    "Wurde ein Useraccount nach 6 Monaten Inaktivität gelöscht, hat ein Schüler die Möglichkeit, wenn er wieder Mitglied im HP-FC sein möchte, in sein altes Haus zurückzukehren. Dazu wendet er sich vor der Anmeldung an einen VS seines alten Hauses mit einem Nachweis, dass er einmal Mitglied in diesem Haus war. Als Nachweis können Hutmail, alte Hauspasswörter, alte Hausaufgaben oder persönliche Bekanntheit dienen. Die Nachweise sind sorgfältig zu prüfen. Hat sich ein User bereits angemeldet und möchte dann sein Haus wechseln, so ist dies innerhalb eines Monats möglich, sofern der User bisher nicht oder nur kaum aktiv mit seinem neuen Account war.
    Kann der User zudem nachweisen, dass er bereits in einer höheren Klassenstufe war, kann er auch diese zurückerhalten. Hierzu werden die alten Versetzungstests in der Datenbank dem User wieder zugeordnet."

    Natürlich hoffen wir, dass keiner von euch diese Regel einmal nutzen muss ;)
    Der Punkt wird auch in die Forumsregeln aufgenommen.

    Das Mitarbeiterteam

    Gryffindor Hausgeist
    Löwenzahn
    Der Brüller
    Spürhäschen

    Herbst ist, wenn die Bäume mit Konfetti werfen!

    nela@hp-fc.de

    GHA

    14.08.14 <3

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