- Offizieller Beitrag
Liebe HP-FC-Mitglieder,
in diesem Thread stellen sich die aktuellen Schlichterinnen vor.
Im HP-FC gibt es vier Schlichter, einen aus jedem Haus. Ihr erkennt die Schlichter an ihrem dunkelgrünen Nicknamen.
Wir sind dafür zuständig, bei Konflikten oder Problemen jeder Art zu vermitteln, wenn sie sich nicht auf direktem Weg im Gespräch lösen lassen oder Unterstützung bei einem Gespräch gewünscht ist.
Grundsätzlich sind wir gerne Ansprechpartner für alle Arten von Problemen und können euch gegebenenfalls auch an eine andere zuständige Stelle weiterleiten.
Wenn ihr also ein Anliegen habt oder auch nicht genau wisst, wohin mit eurer Anfrage - schreibt uns per PN, an schlichtung@hp-fc.de oder an unsere individuellen Mailadressen, die ihr in unseren Signaturen finden könnt.
Im Folgenden findet ihr den Leitfaden für Schlichtungen, der von den Gruppenleitern (also der Schulleitung des HP-FC) erarbeitet worden ist.
ZitatAlles anzeigenLeitfaden für Schlichtungen
Hat jemand (oder ein Team im HPFC), egal welchen Status er besitzt, ein Problem mit einer anderen Partei des HPFC, so sollte er zunächst versuchen, das Problem auf direktem Wege mit dieser Partei zu klären.
Als Vermittler kann ein beliebiger Schlichter (egal aus welchem Haus!) aus dem Schlichterteam egal von welcher Seite hinzugezogen werden. Dieser sollte im Einvernehmen beider Parteien ausgewählt werden. Der Schlichter kann im Sonderfall eine Schlichtung ablehnen (z.B. wegen eines besonderen persönlichen Verhältnisses zu einer der beiden Parteien, durch das er nicht mehr neutral bleiben könnte.) Innerhalb dieser Phase sollten beide Seiten den Schlichter als Vermittlungsinstanz akzeptieren, da er offiziell dafür bestellt ist. Dabei können PNs oder Mails, aber auch ein gemeinsames Chatgespräch von allen Beteiligten hilfreich sein.
Kann der Streitfall trotzdem nicht geklärt werden, entwirft der Schlichter einen Kompromiss, der den Parteien vorzulegen ist. Wenn nötig bezieht er die anderen Schlichter aus dem Schlichterteam ein, jedoch mit vorheriger Rücksprache mit den Streitparteien, um deren Einverständnis zu bekommen, noch mehr Personen zu beteiligen.
Wenn der Kompromiss-Vorschlag abgelehnt wird, kann auf Wunsch der Streitparteien bzw. auf Vorschlag des Schlichters von den GL eine Entscheidung durch Abstimmung herbeigeführt werden.
Hierzu werden den GL drei Lösungen präsentiert: Die jeweiligen der beiden Streitparteien, und die des Schlichters. Darüber wird von den GL abgestimmt und das Ergebnis dem Schlichter genannt. Er kann dies dann in seinen "Fall" einbeziehen, um ihn u.a. auch abschließen zu können, wenn dringend erforderlich wird.
Das Ergebnis der Abstimmung ist jedoch nicht bindend, außer wenn die Situation eine zwingende Lösung erfordert.Sofern die Streitparteien einer weiteren Meinung (zusätzlicher Schlichter oder GL) ablehnend gegenüberstehen und der Schlichter nicht in der Lage ist, einen Lösungsweg zu vermitteln, gilt der Schlichtungsversuch als gescheitert und die Streitparteien müssen sich einen anderen Weg suchen, um miteinander auszukommen. Dabei können die Beteiligten (der Schlichtung) auch individuelle Wege der Lösung finden, wenn es der Situation angemessen ist.
Oberstes Ziel ist ein guter Ausgang des Schlichterfalles für alle Beteiligten.