Unterliegen die e-books nicht einem Urheberrecht? Sie einfach so offen weiterzureichen kann doch bestimmt nicht erlaubt sein.
Fragen zu QF, WB und Chatquiz
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Unterliegen die e-books nicht einem Urheberrecht? Sie einfach so offen weiterzureichen kann doch bestimmt nicht erlaubt sein.
Ich weiß nicht wie es generell gehandhabt wird. Bei Apple gibt es einen Kopierschutz. Einfach ein eBook weitergeben funktioniert nicht.
Bei nicht geschützten eBooks verhält es sich vielleicht anders.
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Ich hab mich auch schon gefragt, was das Urheberrecht dazu sagt. Wobei es ja nicht das Urheberrecht gibt, sondern Gesetze in Deutschland, Österreich, der Schweiz usw., die unterschiedliche Regelungen haben können.
Kopierschutz und Urheberrecht sind nicht dasselbe, hängen aber in Teilen zusammen. Man kann z. B. ein Werk mit Kopierschutz versehen, das urheberrechtlich gar nicht (mehr) geschützt ist.
Tatsächlich kann es auch rechtlich so sein, dass man illegal handelt, wenn man einen vorhandenen, aber unwirksamen Kopierschutz umgeht. Auch gibt es rechtlich Unterschiede zwischen der Anfertigung von Privatkopien und der Weitergabe der Kopien. Meines bescheidenen Wissens unterscheiden sich da schon die Gesetze in den deutschsprachigen Ländern.
Im FC kursieren PDF-Dateien (keine ursprünglichen E-Books, oder?) der HP-Bücher. Ich glaube nicht, dass je jemand geprüft hat, ob diese Dateien einen unwirksamen Kopierschutz haben. Wenn man herausfinden will, was legal ist, muss man sich die Gesetze der jeweiligen Staaten anschauen und konkrete Fälle prüfen (Kopierschutz ja/nein, private oder gewerbliche Kopie, Weitergabe erlaubt oder nicht usw.).
Was sagen denn die Gruppenleiter:innen zu der Frage, ob sie auf die potentielle Strafbarkeit einer (beabsichtigten) Handlung hinweisen wollen, wenn sie eine im FC entdecken oder vermuten? (Wobei wie gesagt Handlungen in der Schweiz nicht strafbar sein müssen, die in Deutschland strafbar sind und umgekehrt.)
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in Bezug auf ebooks: ich weiß, dass Kindle eine Familienbibliothek hat, in denen du deine gekauften ebooks mit wiederum zwei oder drei anderen, die für die Familienbib angelegt sind, teilen kannst.
Dieses Urheberrecht ist teilweise auch schwer bzgl erstellen diverser Webseiten (zu einer Serie oder so), weil man die Bilder zu der Serie ja auch nicht so einfach nutzen kann.
Aber dennoch denke ich, dass das verleihen eines Buches ja auch nichts anderes ist, wie in eine Bib zu gehen und da zu schauen. Ehrlich gesagt, macht man sich da auch wenig Gedanken drüber.
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Was sagen denn die Gruppenleiter:innen zu der Frage, ob sie auf die potentielle Strafbarkeit einer (beabsichtigten) Handlung hinweisen wollen, wenn sie eine im FC entdecken oder vermuten? (Wobei wie gesagt Handlungen in der Schweiz nicht strafbar sein müssen, die in Deutschland strafbar sind und umgekehrt.)
ich frag mal im Internen nach.
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Um das klar zu sagen:
Solange die genutzte eBook-Plattform nicht eine offizielle Teilen-Funktion bietet (und die ist meistens nur für Familienmitglieder erlaubt) ist es in keinem der drei deutschsprachigen Ländern legal, eBooks oder PDFs der Harry-Potter-Bücher über das Internet weiterzugeben.
In Deutschland beispielsweise stehen darauf gemäss § 106 UrhG sogar bis zu 3 Jahre(!!!) Gefängnis. Macht das also in eurem eigenen Interesse keinesfalls!
Mit der Akzeptanz der Nutzungsbedingungen habt ihr auch folgende Regel unterschrieben:
Es ist unzulässig, über den HP-FC urheberrechtlich geschützte Werke (darstellende Kunst, Literatur, Musik, Software etc.) zu vervielfältigen, zu verbreiten oder sonst zu nutzen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen.
Daher ist das im HP-FC auch eines der wenigen Dinge, die ohne Vorwarnung zu einem vollständigen Schulverweis führen können.
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Danke für die Klarstellung :)
Urheberrecht ist etwas, das die meisten Leute kaum bis gar nicht kennen (und das je nach Thema auch echt komplex wird). Es wird daher andauernd und überall (oft unbewusst oder ohne Absicht) missachtet. Sind die Gruppenleiter:innen diesbezüglich sensibilisiert? Das ist zwar viel relevanter geworden, seit User:innen hier Dateien hochladen können, aber ich meine mich zu erinnern, schon Fälle erlebt zu haben, in denen die zuständigen Gruppenleiter:innen die Relevanz des Urheberrechts im FC nicht kannten. Sie sind ja auch keine Jurist:innen, aber wenn man die von dir zitierte Regel durchsetzen soll, muss man sich da eigentlich zwangsläufig etwas auskennen.
Generell fürchte ich, dass der großen Mehrheit der User:innen nicht klar ist, was alles unter Urheberrecht fällt. Wer hat schon mal ein Foto ohne Einwilligung der Person im Internet veröffentlicht, die das Foto gemacht hat? Das ist im deutschen Urheberrecht verboten, auch wenn die Mehrheit der betroffenen Hobbyfotograf:innen vermutlich wenig dagegen hat. (Profis haben meistens ganz massiv was dagegen.)
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Hey Loona, schön dass du wieder Quizfragen stellst!
Bei der aktuellen scheint sich aber etwas verschoben zu haben, in der ersten Frage fehlt glaube ich ein Wort und die letzte ist gleich wie die erste.
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Tweety Bei dem Übertragen des Textes ist leider etwas verrutscht. Die Umständlichkeiten tun mir leid, ich muss mich erstmal wieder an die Formatierungen gewöhnen. ^^ Ich habe jetzt alles ausgebessert, sodass es Sinn ergibt und hoffe, dass alles wieder in Ordnung ist und man die QF problemlos beantworten kann.
Liebe Grüße!
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